Wie wir vorgehen

In einem ersten Schritt hören wir uns Ihr Anliegen in einem persönlichen Gespräch an. Danach hören wir auch die Seite der Verwaltung, um uns ein vollständiges Bild des Sachverhalts machen zu können.

Als nächstes klären wir ab, ob die Verwaltung rechtmässig und angemessen gehandelt hat. Dafür erhalten wir von der Verwaltung uneingeschränkt schriftlich und mündlich Auskunft und Einblick in alle Dokumente, die für den Fall relevant sind. Wir sind der Schweigepflicht unterstellt und behandeln Ihre Angaben vertraulich und diskret.

Die weiteren Schritte ergeben sich aus dem Resultat der Abklärung. Je nach Bedarf erteilen wir Ihnen Rechtsauskünfte, beraten Sie bei Ihrem weiteren Vorgehen, intervenieren bei den entsprechenden Behörden oder geben Empfehlungen an die Verwaltung ab.

Weisungsbefugnis oder das Recht, Anordnungen zu treffen, haben wir nicht. Wir können auch keine Entscheide der Verwaltung aufheben oder abändern.

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