Wen wir beraten

Ein offner Aktenschrank mit vielen anonymisierten Akten.

An die Ombudsstelle können sich alle wenden, die sich in einem Konflikt mit der Verwaltung des Kantons Basel-Stadt befinden. Wohnsitz, Alter und Nationalität spielen dabei keine Rolle.

Auch Menschen in schwierigen Lebenssituationen wie bevormundete Personen können ihre Anliegen vorbringen, sofern sie die Verwaltung des Kantons Basel-Stadt betreffen.

Staatsangestellte, die arbeitsrechtliche Probleme mit der Verwaltung haben oder einen Missstand am Arbeitsplatz aufdecken möchten, können sich ebenfalls an die Ombudsstelle wenden.

Für Probleme mit dem Parlament, den Gerichten, Religionsgemeinschaften, den Gemeinden Riehen und Bettingen sowie für Rechtsstreitigkeiten zwischen Privaten ist die Ombudsstelle nicht zuständig. Wir verweisen Sie aber gerne an die richtige Anlaufstelle.